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   BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78   

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https://dejure.org/1980,11023
BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78 (https://dejure.org/1980,11023)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1980 - 2 RU 33/78 (https://dejure.org/1980,11023)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - 2 RU 33/78 (https://dejure.org/1980,11023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursverwalter - Unfallversicherung - Sozialgerichtsbarkeit - Masseschulden - Konkursausfallgeld - Einforderung rückständiger Beiträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 276
  • ZIP 1980, 252
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78
    Der Hinweis des Klägers auf die von ihm zitierte Rechtsprechung des BAG und des BFH vermag sein Feststellungsbegehren gleichfalls nicht zu stützen, Der Große Senat des BAG hat durch vom 15. Dezember 1978 - GS 1/77 -.
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 55/78
    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78
    - 2 RU 55/78 -.
  • BSG, 20.03.1973 - 2 RU 60/71

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Zinsen - Konkursmasse - Konkursfreies Vermögen

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78
    Das Gemeinsame .Rundschreiben bezieht sich zur Begründung seiner Meinung, was Rückstände sind, auf ein Urteil des 8. Senats des BSG vom März 1975, 8/2 RU 60/71.
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90

    Konkurs - Beitragsrückstände - Freiwillige Krankenversicherung - Gemeinschuldner

    Denn das BSG hat mehrfach betont, daß die genannten Gesetzesänderungen am einheitlich verwandten Begriff der "Rückstände" inhaltlich nichts geändert haben (BSGE 49, 276, 279f = SozR 2200 § 28 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13).

    Schließlich bietet die vom BSG schon mehrfach analysierte Entstehungsgeschichte (insbesondere BSGE 49, 276) keine Handhabe für die vom Kläger vertretene Auslegung.

    Auch die Ausdehnung des konkursrechtlichen Vorrangs auf die Beitragsforderungen der Unfallversicherung durch die Einführung von § 28 Abs. 3 RVO im Jahre 1911 muß in diesem Sinne verstanden werden (vgl Koch, Beitreibung und Konkursvorrecht der Rückstände nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 RVO, Die Arbeiterversorgung, 1916, 697, 700; RGZ 102, 70, 74; BSGE 49, 276, 279).

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

    Da Masseschulden - anders als bevorrechtigte Konkursforderungen - aus der Konkursmasse vorweg zu berichtigen sind (§ 57 KO) und sich die Befriedigung der Massegläubiger unabhängig vom Gang des Konkursverfahrens vollzieht, sind Streitigkeiten um Umlagerückstände als Masseforderung ohne weiteres in dem Rechtsweg auszutragen, der für die Geltendmachung der Umlageforderung vorgesehen ist (vgl BSGE 49, 276, 277).

    Dazu gehörten zwar in erster Linie die Beiträge, die auf allen Gebieten der Sozialversicherung zu zahlen waren, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Beziehung zum Lohnanspruch des Arbeitnehmers hatten oder nicht (BSGE 49, 276, 279 f zu den Beiträgen der UV).

    Denn die genannten Gesetzesänderungen haben an dem einheitlich verwandten Begriff der "Rückstände" inhaltlich nichts geändert, wie das BSG in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (BSGE 49, 276, 279 f = SozR 2200 § 28 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13).

  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Aus der Neufassung des § 59 Abs. 1 Nr. 3 e KO, die auch die Ansprüche der Berufsgenossenschaften als Sozialversicherungsträger einbezieht (vgl. BSG Urt. v. 5. Februar 1980, ZIP 1980, 252; LSG NW Urt. v. 22. August 1979, ZIP 1980, 31), kann nichts gegen den hier vertretenen Standpunkt hergeleitet werden.
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 22/10 R

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung von

    Das LSG hat in diesem Zusammenhang zutreffend auf die noch zur Konkursordnung (KO) ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verwiesen, wonach der Konkursverwalter, gegen den ein Sozialleistungsträger einen Zahlungsanspruch mit der Begründung geltend macht, er sei Massegläubiger, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, die geschuldeten Beträge seien keine Masseschulden (BSGE 49, 276 = SozR 2200 § 28 Nr. 3) .
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 13/82

    Winterbauumlage - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Nebenforderung - Masseschulden

    Während im Konkursrecht alle rückständigen Sozialversicherungsabgaben das gleiche Vorzugsrecht wie das Arbeitsentgelt genießen, auch wenn sie - wie die Beiträge zur Unfallversicherung und die Umlagen - keinen Bezug zum Arbeitsentgelt haben (vgl. BSGE 49, 276, 278f.), ist die Kaug-Versicherung nach § 141n AFG auf die Abgaben beschränkt, die dem Grunde nach Bestandteil des Arbeitsentgelts sind (vgl. BT-Drucks. 7/1750, S. 14 zu § 141n AFG).

    Vielmehr ist die rückständige WBU nicht in die Regelung der §§ 141n AFG, 59 Absn2 KO einbezogen worden und daher Masseschuld geblieben (vgl. entsprechend für die Beitragsansprüche zur gesetzlichen Unfallversicherung, BSGE 49, 276, 280 f.).

  • BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80

    Bevorrechtigte Konkursforderung - Rückständige Berufsgenossenschaftsbeiträge -

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mehrfach entschieden, daß für Streitigkeiten über das Konkursvorrecht und die Eigenschaft als Masseschuld von Beitragsrückständen der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offensteht (zuletzt BSGE 49, 276 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1980 - 8a RU 96/79).

    Dieses Konkursvorrecht genießen von jeher alle Sozialversicherungsträger (BSG aaO; für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ausdrücklich BSGE 25, 235 ff und neuerdings mit eingehender Begründung unter Hinweis auf die historische Entwicklung BSGE 49, 276 ff).

  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 26/90

    Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in

    Folgerichtig geht das Bundessozialgericht (BSG) davon aus, daß rückständige Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung rückständige Sozialversicherungsbeiträge sind (BSGE 49, 276, 277 ff = SozR 2200 § 28 Nr. 3).
  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
    Die Befriedigung der Massegläubiger vollzieht sich unabhängig vom Gang des Konkursverfahrens; insbesondere findet auch % 1ü KO keine Anwendung, der für die Dauer des Konkursverfahrens Zwangsmaßnahmen gegen die Konkursmasse ausschließt (BSGE 49, 276).

    In dem Urteil vom 5. Februar 1980 (BSGE 49, 276, 281) hat der erkennende Senat zur Begründung der Schutzwürdigkeit rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung im Konkursverfahren ausgeführt, daß ein infolge des Konkurses erloschenes Unternehmen nicht mehr mit Beiträgen zu den Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft beitrage, daß jedoch die Unfallast dieses Unternehmens der Berufsgenossenschaft verbleibe, die fortan von den in derselben Berufsgenossenschaft zusammengeschlossenen Unternehmen, erforderlichenfalls auch von anderen Berufsgenossenschaften getragen werden müsse.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - L 3 AL 3121/06
    Wie das SG zutreffend entschieden hat, hat der Kläger als Insolvenzverwalter ein berechtigtes Interesse daran, Klarheit darüber zu haben, wer zu den Massegläubigern gehört, ob die Masse demnach zur Befriedigung der Massegläubiger ausreicht und was noch zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.1980 - 2 RU 33/78 - BSGE 49, 276).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 66/83

    Beiträge zur Unfallversicherung - Rechtsanspruch auf Arbeitsentgeld -

    Nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO i. d. F. des Gesetzes über Kaug vom 17. Juli 1974 (BGBl. I 1481) sind im Falle des Konkurses Masseschulden, die gem. § 57 KO aus der Konkursmasse vorweg zu berichtigen sind, nicht nur die unbefriedigten Rechtsansprüche der Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Gemeinschuldner für die letzten 6 Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens (Buchst. a), sondern auch für denselben Zeitraum die entsprechenden Beitragsansprüche der Träger der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherungsträger (Buchst. e - vgl. hierzu BSGE 49, 276, 280 = SozR 2200 § 28 Nr. 3).
  • LSG Sachsen, 15.05.2013 - L 6 U 3/11

    Beitragspflicht eines Insolvenzverwalters als Waldbesitzer und Jagdbezirksinhaber

  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 13/80

    Anspruch auf Verzugszinsen für die Zeit nach Konkurseröffnung aus der zu den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 14 U 35/17
  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 34/81
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